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Pressemitteilung:
Abwasserbeseitigung
Vorsitzende des Zweckverbandes wurden neu gewählt
Bei der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim am 24.06.2026 im Deutschen Hof in Kelheim fand neben anderen Beschlüssen die Wahl zum Verbandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter statt. Seit der letzten Kommunalwahl sind einige Bürgermeister und Gemeinderäte, mit denen die AZV Verbandsversammlung besetzt sind, nicht mehr im Amt. So scheiden Christian Schweiger, bisheriger Bürgermeister von Kelheim, Christian Nerb, bisheriger Bürgermeister von Saal a.d.Donau und Jörg Nowy, bisheriger Bürgermeister von Essing, aus dem Verbandsausschuss aus. An ihre Stelle traten die neuen Amtsinhaber Dennis Diermeier, Matthias Rieger und Martina Sixt. Mit Bürgermeister Thomas Krebs aus Ihrlerstein ist der von den Bürgermeistern der vier beteiligten Gemeinden gebildete Verbandsausschuss komplett.
Zum Verbandsvorsitzenden wählte die Versammlung den Ersten Bürgermeister der Stadt Kelheim Dennis Diermeier. Sein Stellvertreter ist Matthias Rieger aus Saal a.d.Donau. Veränderungen ergaben sich auch im Verbandsrat, in den die beteiligten Gemeinden pro 1.500 Einwohner jeweils einen, beziehungsweise mindestens einen Vertreter entsenden. Demnach haben Kelheim zwölf, Saal vier und Ihrlerstein drei Sitze, während Essing einen Rat stellt. Die Verabschiedung der bisherigen Verbandsräte fand im Rahmen eines gemeinsamen Abendessens statt.
Der für die nächsten sechs Jahre gebildete Verbandsrat beschloss die bisherigen Aufwandsentschädigungen beizubehalten. Neben der Entschädigungssatzung wurde auch eine neue Geschäftsordnung erlassen.

Auf dem Foto zu sehen von links nach rechts:
AZV Geschäftsleiter: Kiehl Stefan, die Ausschussmitglieder: Rieger Matthias, Sixt Martina, Diemeier Dennis und Krebs Thomas, sowie der Technischer Leiter des AZV-Kelheim: Ederer Thomas
(Foto: Habereder M.)
Pressemitteilung:
Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim
Am Mittwoch, den 24. Juni 2026 um 17:00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Deutschen Hofes in Kelheim eine Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim statt.
Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Neuwahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden, sowie der Erlass einer Geschäftsordnung.
Bekanntmachung
der
Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim für das Haushaltsjahr 2026 nach Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde.
I.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in der Sitzung vom 14.04.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim in Kelheim, Altmühlstraße 7, 1.Stock, bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr) gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 2 der Gemeindeordnung öffentlich auf.
II.
Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben vom 08.05.2026 vom Landratsamt rechtsaufsichtlich genehmigt. Die Haushaltssatzung wurde im Amtsblatt Nr. 19 für den Landkreis Kelheim vom 15.05.2026 bekannt gemacht.
Kelheim, den 18.05.2026
Zweckverband zur Abwasser-
beseitigung im Raume Kelheim
Schweiger
Vorsitzender
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Der AZV Kelheim investiert 2026 in Kanalbaumaßnahmen und Pumpstationen
In der jüngsten Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim wurde der Haushaltsplan, sowie der Erlass einer Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen. Demnach schließt der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 5.859.500 Euro und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.926.000 Euro ab. Kreditaufnahmen für Investitionen sind in Höhe von 700.000 Euro vorgesehen.
In der Sitzung wurden ebenfalls eine Reihe von Investitionsmaßnahmen des Abwasserzweckverbands Kelheim vorgestellt. Neben der Kanalerneuerung in der Sudetenstraße und der Kanalneubaumaßnahme Weinbergweg-Erweiterung BA II in Kelheim, wird in der Lindenstraße in Ihrlerstein ein Kanalneubau durchgeführt.
Die Räte wurden außerdem darüber informiert, dass die Pumpstation in der Franz-Pfaffenberger Straße in Kelheim ein neues Notstromaggregat erhält. Diese wird in den nächsten Wochen in Betrieb gehen. Das bisherige Notstromaggregat (50 Jahre alt) wurde bei einem Starkregenereignis im Sommer 2024 schwer beschädigt. Neben einer neuen Schmutzwasserpumpe für die Pumpstation Am Pflegerspitz wird auch weiterhin in den Erhalt der Verbandskläranlage in Saal a.d.Donau investiert. Vergeben wurde zudem die Zustandserfassung des Kanals für den Bereich Bauersiedlung in Kelheim.
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Anpassung der Beitrags- und Gebührensätze des Abwasserzweckverbandes Kelheim
Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim erhebt zur Deckung seines Aufwandes eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr. Nachdem der Kalkulationszeitraum Ende 2025 ausläuft, stand bei der Sitzung der Verbandsversammlung Ende Oktober eine neue Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2026 – 2029 an. Das Büro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim wurde beauftragt, die Gebührenkalkulation unter Berücksichtigung der neuen finanziellen Situation aufgrund der Verbandsgebietserweiterung durchzuführen. Der Zweckverband muss nach dem kommunalen Abgabengesetz seine Gebühren kostendeckend kalkulieren. Die letzte Anpassung der Gebühren fand zum 01.01.2023 statt. Aufgrund der Preisentwicklung in den letzten Jahren, eines geringeren Wasserverbrauchs im Verbandsgebiet, sowie anstehenden Kanalsanierungsmaßnahmen, musste die Schmutzwassergebühr angepasst werden.
Nach der Gebührenkalkulation erhöht sich ab 01.01.2026 die Schmutzwassergebühr auf 2,52 Euro (bisher 2,25 Euro) pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,33 Euro pro Quadratmeter befestigte Fläche angepasst (seit 01.01.2015 betrug die Niederschlagswassergebühr 0,30 €/m²).
Auch die Kanalherstellungsbeiträge, welche zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung erhoben werden, wurden mittels einer Globalkalkulation (ebenfalls durch Dr. Schulte/Röder) neu beschlossen. Demnach verringert sich ab 01.01.2026 der Geschossflächenbeitrag auf 14,07 Euro (bisher 14,66 Euro) pro Quadratmeter. Der Grundstücksflächenbeitrag wird auf 1,76 Euro (vorher 1,80 Euro) pro Quadratmeter festgesetzt. Sollten sich in den nächsten Jahren die für die Kalkulation maßgeblichen Zahlen nicht deutlich ändern, bleiben die Gebühren- und Beitragssätze bis 2029 unverändert.
In der Sitzung der Vollversammlung wurde auch eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen. In § 10 (4) der BGS/EWS wird zum 01.01.2026 eine Bagatellgrenze von 8 m³ für zurückgehaltene Wassermengen (Gartenwasser) eingeführt.
Die in § 10 (4) der amtlichen Mustersatzung enthaltene Bagatellgrenze dient nicht nur der Reduzierung von Verwaltungsaufwand und -kosten, sondern ist auch mit Blick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz gerechtfertigt, da bisher auch Grundstückseigentümer ohne Gartenwasseruhr (oder ohne Garten) mit Ihren Gebühren diese Kosten mittragen mussten. In der Praxis wirkt sich die Bagatellgrenze folgendermaßen aus: Beträgt als Beispiel die zurückgehaltene Wassermenge laut geeichten Zähler im Kalenderjahr 50 m³, werden nach Abzug der Bagatellgrenze von 8 m³ dem Grundstückseigentümer gebührenmindernd 42 m³ berücksichtigt. Das Abrechnungsjahr ist dabei immer das Kalenderjahr. Zudem wird der ökologischer Aspekt verstärkt, weniger wertvolles Grundwasser für die Gartenbewässerung zu verwenden, sondern verstärkt gespeichertes Regenwasser für die Bewässerung des Gartens zu verwenden.
Der Abwasserzweckverband Kelheim hat noch eine Bitte an alle Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet. Die Zählerstände der Gartenwasseruhren sollen bitte bis Ende 2025 gemeldet werden (Tel.: 09441/29891-0,
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