B e k a n n t m a c h u n g

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim hat in der Sitzung am 10.12.2024 eine Aufhebungssatzung der Fäkalschlammentsorgungssatzung und eine Aufhebungssatzung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungsatzung erlassen. An dessen Stelle tritt eine Benutzungsordnung der Verbandskläranlage des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim zur Direktannahme von Fäkalschlamm zum 01.01.2025 in Kraft.

Die Aufhebungssatzungen treten zum 01.01.2025 in Kraft.

Die Satzungen und die Benutzungsordnung wurden im Amtsblatt für den Landkreis Kelheim vom 20.12.2024, Nr. 30, bekannt gemacht. Sie liegen in der Kanzlei der Verbandsmitglieder (Stadt Kelheim, Markt Essing, Gemeinde Ihrlerstein und Gemeinde Saal a.d. Donau) und in den Geschäftsräumen des Zweckverbandes in Kelheim, Altmühlstraße 7, I. Stock, zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftszeiten auf.

Kelheim, den 20.12.2024

Zweckverband zur Abwasserbe-

seitigung im Raume Kelheim

Schweiger

Verbandsvorsitzender

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