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Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim für das Haushaltsjahr 2010; hier: Bekanntmachung __________________________________________________________________________ Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim am 20.07.2010 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen. § 1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden vermindert um und damit der Gesamtbetrag Euro einschl. der Nachträge gegenüber bis- auf nunmehr her verändert Euro Euro im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 358.800 4.078.200 3.719.400 die Ausgaben 358.800 4.078.200 3.719.400 im Vermögenshaushalt die Einnahmen 51.900 1.385.000 1.333.100 die Ausgaben 51.900 1.385.000 1.333.100 § 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 0,00 Euro um 510.000 Euro erhöht und damit auf 510.000 Euro neu festgesetzt. § 3 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird von 560.000 Euro um 60.000 Euro erhöht und damit auf 620.000 Euro neu festgesetzt. § 4 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Kelheim, den 20.07.2010 Zweckverband zur Abwasserbe- seitigung im Raume Kelheim Mathes Vorsitzender II. Die Nachtragshaushaltssatzung ist am 29.07.2010 von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt und wird gemäß Art. 65 Abs. 3 GO in Verbindung mit Art. 26 Abs. 2 GO jetzt bekannt gemacht. III. Der Nachtragshaushaltsplan liegt in der Zeit vom 09.08.2010 bis 20.08.2010 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Raume Kelheim in Kelheim, Altmühlstraße 7, I. Stock, während der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr) öffentlich auf (Art. 65 Abs. 3 GO). Kelheim, den 02.08.2010 Zweckverband zur Abwasser- beseitigung im Raume Kelheim
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